Gratis Zahnspange so geht's

Seit Juli 2015 übernehmen die Krankenkassen die gesamten Kosten für die festsitzende kieferorthopädische Therapie schwerer Zahn- und Kieferfehlstellungen unter bestimmten Voraussetzungen. Vermarktet wurde diese neue Leistung von der Politik als "Gratis-Zahnspange". Als Pendant zur "Krankenkassen-Brille" wird diese Kassenleistung auch "Krankenkassen-Zahnspange" genannt.

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Wer hat Anspruch auf die "Krankenkassen-Zahnspange"?
Kinder und Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung mit hohem Behandlungsbedarf vorliegen (IOTN 4 oder IOTN 5).
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferorthopäden durchgeführt wird.


Verband Österreichischer Kieferorthopäden
Stand: November 2022
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