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Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihr Wegweiser zur Zahnkorrektur

Willkommen im Informationsbereich des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK). Hier finden Sie fundierte Antworten zu den Qualitätsstandards unserer Mitglieder, zur "Gratiszahnspange" in Österreich und zur richtigen Pflege Ihrer Zahnspange.

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Über den VÖK & Qualitätsstandards

Kieferorthopädie ist ein hochspezialisierter Teilbereich der Zahnmedizin. VÖK-Mitglieder sind Zahnärzte, die sich nach ihrem Studium umfassend auf die Verhütung, Diagnose und Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert haben. Viele unserer Mitglieder haben nach dem Studium der Zahnmedizin eine mehrjährige universitäre Zusatzausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert und/oder sind durch das "Austrian Board of Orthodontists" (ABO www.abo.or.at) oder das „European Board of Orthodontics“ (EBO https://eoseurope.org/exams/ ) zertifiziert. VÖK-Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung strenger Qualitätskriterien nach dem Stand der Wissenschaft. Sie entscheiden sich hier für geprüfte fachliche Kompetenz.

Kosten & "Gratiszahnspange" (Österreich)

Seit 2015 übernehmen die österreichischen Krankenversicherungsträger (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS) die Kosten für Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, sofern eine schwere Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt. Bewertet und eingestuft wird dies vom Kieferorthopäden mit dem IOTN-Index (Index of Orthodontic Treatment Need). Nur Fehlstellungen der Stufe 4 und 5 berechtigen zur kostenlosen Behandlung durch einen Vertragskieferorthopäden.

(Quelle: Gesundheitskasse.at - Kieferorthopädie / Sozialministerium: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.886848)
(Webinar zum IOTN und PAR Index)

Behandlungsbeginn & Medizinische Fragen

Der VÖK empfiehlt eine erste begutachtende Untersuchung bereits im Alter von 3 bis 4 Jahren (Milchgebiss). Kieferwachstumsstörungen im Milchgebiss sind zwar selten (z. B. seitlicher Kreuzbiss oder frontoffener Biss), sollten jedoch frühzeitig korrigiert werden, damit das weitere Gesichts- und Kieferwachstum ungestört erfolgen kann. Korrekturen im Milchgebiss erfolgen meist mit abnehmbaren Apparaturen und dauern in der Regel ½ bis 1 Jahr. Lutschangewohnheiten wie übermäßiger Schnullergebrauch oder Daumenlutschen sind eine häufige Ursache für Kieferwachstumsstörungen; ungesunde (zuckerreiche) Ernährung kann zu frühkindlicher Milchzahnkaries und im worst case zu frühzeitigem Milchzahnverlust führen.

(Quelle: Leitlinie der DGKFO: AWMF online https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-038)

Die zweite kieferorthopädische Untersuchung sollte im Alter von 6 bis 8 Jahren erfolgen (frühes Wechselgebiss). Mögliche Platzprobleme, Durchbruchsstörungen der Schneidezähne oder der ersten bleibenden Stockzähne (= 6-Jahr-Molaren) können rechtzeitig erkannt und behandelt werden. In diesem Alter empfiehlt der VÖK auch erstmalig die Anfertigung eines Panorama-Röntgens (= Übersichtsaufnahme aller Zähne, Orthopantomogramm, kurz OPG). Nur anhand eines OPG kann Ihr Kieferorthopäde feststellen, ob alle Zähne angelegt sind, wie weit die Zahnwurzeln entwickelt sind, ob überzählige oder zu wenige Zähne vorhanden sind, wann voraussichtlich der zweite Zahnwechsel stattfinden wird, ob Zähne an einer falschen Stelle liegen etc. Abhängig von der OPG-Befundung wird das nächste Kontrollintervall individuell festgelegt oder es werden gegebenenfalls bereits therapeutische Maßnahmen ergriffen.

Die dritte kieferorthopädische Untersuchung sollte spätestens im Alter von 10 bis 12 Jahren erfolgen (spätes Wechselgebiss). Während der Pubertät und gegen Ende des zweiten Zahnwechsels, wenn die bleibenden Seitenzähne und die zweiten Stockzähne (= 12-Jahr-Molaren) durchbrechen, erfolgen die meisten kieferorthopädischen Behandlungen bei Jugendlichen (Hauptbehandlung). Korrekturen von komplexen Fehlstellungen im bleibenden Gebiss erfolgen in der Regel mit festsitzenden Apparaturen (= Brackets).

Zahn- und Kieferkorrekturen können grundsätzlich lebenslang durchgeführt werden. Daher kann es auch sinnvoll sein, im Erwachsenenalter eine Kontrolle beim Kieferorthopäden durchführen zu lassen. Eine Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt kann insbesondere bei Veränderungen der Frontzahnstellung, bei Verlust von Seitenzähnen, aber auch bei Kau- oder Kiefergelenksproblemen erforderlich sein.

(Leseprobe „Kieferorthopädie kompakt“: https://konsument.at/system/files/2022-06/LESEPROBE%20Kieferorthopaedie_2A.pdf)

Alltag mit Zahnspange

Das Einsetzen einer abnehmbaren Zahnspange bzw. das Anbringen einer festsitzenden Apparatur (Brackets kleben) ist vollkommen schmerzfrei. In den ersten Tagen nach dem Einsetzen kann es sein, dass die Lippen- und Wangenschleimhaut etwas gereizt ist. Insbesondere bei festsitzenden Apparaturen tritt häufig nach jedem Kontrolltermin ("Nachstellen") ein Druckgefühl bei den Zähnen auf, insbesondere beim Abbeißen und Kauen können manche Zähne empfindlich sein. Dieser „Zahn-Muskelkater“ ist normal und zeigt, dass die Zahnbewegung durch Umbau des Kieferknochens einsetzt. Weiche Kost und Zerkleinern der Nahrung helfen während der Eingewöhnungsphase. Sehr selten ist die Einnahme eines leichten Schmerzmittels (Ibuprofen) erforderlich.

Nach der Behandlung (Retention)

Insbesondere Schneidezähne haben (leider) eine lebenslange Tendenz, sich zu verschieben. Nach erfolgreicher Korrektur von Zahnfehlstellungen besteht bei den meisten Menschen die Gefahr eines Rückfalls (Rezidiv). Um das schöne Ergebnis dauerhaft zu sichern, ist daher die sogenannte Retention (Haltephase, Stabilisierung) mit einem Retainer unerlässlich.

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