Erläuterungen zu den Qualifikationsmarkierungen:
✓ Akkreditierung für „Krankenkasse-Zahnspange“ (Kinder u. Jugendliche bis 18. Jahre) Das Zeichen ✓ bedeutet, dass dieses VÖK-Mitglied nach § 153a ASVG für die "Krankenkassen-Zahnspange" akkreditiert ist. Seit 1. Juli 2015 übernehmen Krankenkassen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und Kieferfehlstellungen (IOTN 4 und 5), wenn diese bei Vertragszahnärzten durchgeführt wird. Erfolgt die Behandlung bei akkreditierten Zahnärzten ohne Kassenvertrag, erhalten Patienten einen Zuschuss in Höhe von 80 % des Vertragstarifs. Die Therapie komplexer Zahn- und Kieferfehlstellungen erfordert bestimmte Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen. Mangels staatlich geregelter Ausbildungsstrukturen wurden von der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungen sehr unterschiedliche Kriterien für Zahnärzte, welche diese neue Leistung anbieten möchten, festgelegt (siehe PDF § 25 (1) Gesamtvertrag Kieferorthopädie). Die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse und Zahnärztekammer haben zu überprüfen, welche Bewerber die vorgesehenen Kriterien erfüllen.